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Tuning und Styling – Was ist erlaubt & Welche Zulassungsarten sind wichtig für Autotuning?

Grundsätzlich ist alles erlaubt, sofern dadurch die allgemeine Zulassung des Autos nicht erlischt.

Die Zulassung kann in folgenden Fällen erlöschen:

  • Die genehmigte Fahrzeugart wird verändert.
  • Eine Verkehrsgefährdung ist zu erwarten.
  • Das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich.

Teilegutachten

Manche Tuningteile müssen nach dem Kauf bei einer zugelassenen Prüfstelle, z.B. DEKRA, GTÜ oder TÜV abgegeben werden. Die Sachverständigen kontrollieren das Bauteil und bestimmen die Einbauvorgaben. Nach dem Einbau muss die durchgeführte Montage erneut begutachtet werden.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Den meisten Bauteilen wird bereits beim Kauf eine Allgemeine Betriebserlaubnis beigelegt. In dieser ABE ist genau aufgelistet, für welches Auto und unter welchen Voraussetzungen das Bauteil zulässig ist. Damit ist ein Teilegutachten oft nicht mehr notwendig. Hier im Halle61 Online-Shop wird Dir die verfügbare ABE zum Produkt stets mitgeliefert.

Doch Vorsicht: Die Bauteile können trotz beiliegender ABE nicht beliebig kombiniert werden. Beispielsweise muss beim Einbau eines Lenkrads und neuer Reifen zuvor ein Sachverständiger prüfen, ob diese Teile miteinander kompatibel und sicher sind. In der ABE kann ein Teilgutachten außerdem ausdrücklich gefordert werden.

Bauartgenehmigung

Die nationale Bauartgenehmigung gilt, wie die ABE, nur in Deutschland. Sie bestätigt die Produktionsstandarts des Bauteils. Die internationalen Bauartgenehmigungen, die ECE-Genehmigung und die EG-Genehmigung, sind für die gesamte EU gültig. Tuningteile mit Bauartgenehmigung sind mit einem Prüfzeichen gekennzeichnet. Das Zeichen für die nationale Genehmigung setzt sich aus einer Wellenlinie, einem Buchstaben und einer Ziffer zusammen. Bei der EG-Genehmigung findest Du ein „e“ in einem Rechteck und bei der ECE-Genehmigung ein „E“ in einem Kreis. Bei den europäischen Zeichen muss außerdem die Ziffer 1 dabei stehen, sie steht für die Genehmigung in Deutschland. Achtung: Veränderst Du die Teile, erlischt deren Genehmigung!

Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS)

Veränderst Du Dein Auto so stark, dass es keinem offiziellen Fahrzeugtyp mehr entspricht, muss eine Einzelabnahme erfolgen. Dies solltest Du am besten noch vor dem Tuning vornehmen lassen.

Wo muss das Tuning eingetragen werden?

Wurde der Einbau der Tuningteile von einem Sachverständigen abgenommen, wird die Änderung in ein Prüfungszeugnis eingetragen. Dieses musst Du stets mit den Zulassungspapieren des Fahrzeugs bei Dir tragen. Das Gutachten der Prüfstelle muss der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Diese trägt dann die genehmigten Änderungen in Deine Fahrzeugpapiere ein. In diesem Fall musst Du das Prüfungszeugnis nichtmehr gesondert mitführen.

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